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Gruppenvergewaltigung: Entgegenstehender Wille nicht erkennbar

Ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unter Beteiligung mehrerer Personen ist keine Gruppenvergewaltigung nur weil die Frau das später so gegenüber ihrem Freund darstellt - so auch das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Marburg. Ein entgegenstehender Wille muss deutlich erkennbar gezeigt werden.

Mein Mandant hatte zunächst eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Marburg wegen des Vorwurfes der schweren Vergewaltigung erhalten und mich daraufhin mit seiner Verteidigung beauftragt.

Aus den Akten ergab sich sodann, dass es hier ein sexuelles Geschehen zweifelsfrei gegeben hatte, die stellte aber keine Vergewaltigung da. Vielmehr fehlt es an dem Erfordernis, dass das vermeintliche Opfer der Vergewaltigung gegenüber einem Beschuldigten den entgegenstehenden Willen auch deutlich zum Ausdruck bringen muss. Zu diesem Ergebnis gelangt auch die Staatsanwaltschaft Marburg, gegen die Richtigkeit der behaupteten Vergewaltigung sprach laut Staatsanwaltschaft Marburg ebenfalls, dass die vermeintlich Geschädigte dies erst so behauptet hatte, nachdem ihr Freund von dem Vorfall Kenntnis erlangt hatte.....

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